Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
TEAtherm GmbH
Innovativ-Ring 5
91550 Dinkelsbühl
Bayern
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
TEAtherm ist spezialisiert auf die energetische Verwertung biogener Reststoffe und die effiziente Nutzung von Wärmeenergie.
Als Betreiber moderner Kraftwerks- und Trocknungsanlagen verbinden wir nachhaltige Energieerzeugung mit regionaler Wertschöpfung.
Unsere Dienstleistungen umfassen die Annahme, Aufbereitung und Verwertung von Reststoffen, die Bereitstellung von Wärme für kommunale und industrielle Anwendungen sowie die Unterstützung von Projekten zur nachhaltigen Energieversorgung.
Dabei legen wir Wert auf Ressourcenschonung, Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit – für eine Energieerzeugung, die ökologisch und regional Sinn ergibt.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen und Kommunen schaffen wir maßgeschneiderte Lösungen entlang der gesamten energetischen Prozesskette – von der Brennstoffbereitstellung über die Wärmeverteilung bis zur stofflichen Verwertung der Nebenprodukte.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit können direkt über die TEAtherm GmbH angefragt werden.
Interessierte Auftraggeber – wie Kommunen, Ingenieurbüros oder Unternehmen – können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um eine individuelle Beratung oder ein Projektangebot zu erhalten.
Nach einer ersten Abstimmung zu Ziel, Umfang und Standort des Projekts erfolgt eine Begehung oder technische Bewertung vor Ort. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis der geplanten Maßnahmen und gesetzlichen Anforderungen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.10.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit:
17.10.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
Marco Heller
Agentur für digitales Marketing
Industriestr. 16
91567 Herrieden
E-Mail: info@hellerdigital.de
Telefon: 09825/9275090
Link zur Website:
Start
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-
der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.