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Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

TEAtherm GmbH
Innovativ-Ring 5
91550 Dinkelsbühl
Bayern

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

TEAtherm ist spezialisiert auf die energetische Verwertung biogener Reststoffe und die effiziente Nutzung von Wärmeenergie.
Als Betreiber moderner Kraftwerks- und Trocknungsanlagen verbinden wir nachhaltige Energieerzeugung mit regionaler Wertschöpfung.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Annahme, Aufbereitung und Verwertung von Reststoffen, die Bereitstellung von Wärme für kommunale und industrielle Anwendungen sowie die Unterstützung von Projekten zur nachhaltigen Energieversorgung.
Dabei legen wir Wert auf Ressourcenschonung, Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit – für eine Energieerzeugung, die ökologisch und regional Sinn ergibt.

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen und Kommunen schaffen wir maßgeschneiderte Lösungen entlang der gesamten energetischen Prozesskette – von der Brennstoffbereitstellung über die Wärmeverteilung bis zur stofflichen Verwertung der Nebenprodukte.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Unsere Leistungen im Bereich Barrierefreiheit können direkt über die TEAtherm GmbH angefragt werden.
Interessierte Auftraggeber – wie Kommunen, Ingenieurbüros oder Unternehmen – können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um eine individuelle Beratung oder ein Projektangebot zu erhalten.

Nach einer ersten Abstimmung zu Ziel, Umfang und Standort des Projekts erfolgt eine Begehung oder technische Bewertung vor Ort. Anschließend erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis der geplanten Maßnahmen und gesetzlichen Anforderungen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

 

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 17.10.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit:

17.10.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

 

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:

Marco Heller

Agentur für digitales Marketing

Industriestr. 16

91567 Herrieden

E-Mail: info@hellerdigital.de

Telefon: 09825/9275090

Link zur Website:

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Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970

E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-

der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.